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   LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03   

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https://dejure.org/2004,6752
LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03 (https://dejure.org/2004,6752)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2004 - 16 Sa 368/03 (https://dejure.org/2004,6752)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2004 - 16 Sa 368/03 (https://dejure.org/2004,6752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Billigkeit der Einführung einer Berufsgruppeneinteilung für Mitarbeiter ohne abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf; Zulässigkeit der Schlechterstellung von Frauen durch eine Berufsgruppeneinteilung durch die arbeitsrechtliche Kommission des ...

  • Judicialis

    BGB § 317; ; BGB § 317 Abs. 1; ; BGB § 319; ; BGB § 319 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 612 Abs. 3; ; MVG EKD § 42 c; ; ArbGG § 66 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Schlechterstellung von Frauen durch Berufsgruppeneinteilungen für kirchliche Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 15.11.2001 - 6 AZR 88/01 - sei davon auszugehen, dass die Umstellung auf das "Verbandsprinzip" im Jahre 1997 an der paritätischen Besetzung der Kommission nichts geändert habe.

    Die ARK-RWL ist imVerhältnis zu den Parteien nicht Vertreterin des Dienstgebers, sondern Dritter im Sinne des § 317 Abs. 1 BGB, weil sie eine paritätisch zusammengesetzte von den Vertragsparteien unabhängige Kommission ist (BAG vom 15.11.2001 - 6 AZR 88/01 - ZTR 2002, 537; vom 17.04.1996 - 10 AZR 558/95 - NZA 1997, 55).

    Sie kann im Hinblick darauf, dass ihnen in § 7 Abs. 1 der Ordnung AK-DW-EKD diese gewährleistet ist und sei an Weisungen nicht gebunden sind, im Ergebnis bejaht werden (so BAG vom 15.11.2001 - 6 AZR 88/01 - ZTR 2002, 537), wenn auch Zweifel hieran durch die Einräumung eines Kündigungsschutzes auszuräumen wären, wie dies später geschehen ist.

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BAG vom 06.08.1997 - 4 AZR 195/96 - NZA 1998, 263 ff. m.w.N.).

    Ein nach den vertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann deshalb nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (vgl. BAG vom 06.08.1997, aaO., m.w.N.).

    Für eine im Anschluss an eine solche Vereinbarung etwa getroffene Regelung der Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe ist ohne anderweitige Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Parteien nur zum Ausdruck bringen wollten, welche Vergütungsgruppe derzeit zutreffend ist (vgl. BAG vom 06.08.1997, aaO.).

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Die ARK-RWL ist imVerhältnis zu den Parteien nicht Vertreterin des Dienstgebers, sondern Dritter im Sinne des § 317 Abs. 1 BGB, weil sie eine paritätisch zusammengesetzte von den Vertragsparteien unabhängige Kommission ist (BAG vom 15.11.2001 - 6 AZR 88/01 - ZTR 2002, 537; vom 17.04.1996 - 10 AZR 558/95 - NZA 1997, 55).

    Offenbar unbillig ist die Leistungsbestimmung eines Dritten erst dann, wenn sie in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener Prüfung sofort aufdrängt (BAG vom 17.04.1996, aaO.).

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 535/03
    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 30.06.2003 ist am 30.06.2003 in dem Verfahren der Klägerin - 16 Sa 368/03 - sowie in den weiteren Verfahren C2xxx ./. Ev. J1xxxxxxxxxx e.V. - 16 Sa 534/03 - und C1xxx ./. Ev. J1xxxxxxxxxx e.V. - 16 Sa 535/03 - ein einheitliches Telefax eingegangen, mit dem die Berufung begründet worden ist.

    Innerhalb der bis zum 30.06.2003 verlängerten Berufungsbegründungsfrist ist durch Telefax eine Berufungsbegründung eingegangen, die neben den Verfahren 16 Sa 534/03 und 16 Sa 535/03 unter der Ziffer 1 das vorliegende Verfahren ausweist.

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 534/03
    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 30.06.2003 ist am 30.06.2003 in dem Verfahren der Klägerin - 16 Sa 368/03 - sowie in den weiteren Verfahren C2xxx ./. Ev. J1xxxxxxxxxx e.V. - 16 Sa 534/03 - und C1xxx ./. Ev. J1xxxxxxxxxx e.V. - 16 Sa 535/03 - ein einheitliches Telefax eingegangen, mit dem die Berufung begründet worden ist.

    Innerhalb der bis zum 30.06.2003 verlängerten Berufungsbegründungsfrist ist durch Telefax eine Berufungsbegründung eingegangen, die neben den Verfahren 16 Sa 534/03 und 16 Sa 535/03 unter der Ziffer 1 das vorliegende Verfahren ausweist.

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist eine Schlechterstellung von Arbeitnehmern auch im Entgeltbereich zulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 - AuR 2004, 196 LS ).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Soweit in der Rechtsprechung abweichend von den angewandten Grundsätzen für die Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien die für Tarifverträge heranzuziehenden Maßstäbe angewendet werden (vgl. BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 - NZA 1997, 778), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Liegt eine solche Diskriminierung vor, so hat der Angehörige des unzulässig benachteiligten Geschlechts Anspruch auf die ihm vorenthaltene Leistung (vgl. beispielsweise BAG vom 20.08.2002 - 9 AZR 700/00 - NZA 2003, 510).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
    Damit ist eine vom Normgeber der Arbeitsrechtsregelung nach Maßgabe des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes beschlossene Regelung in Bezug genommen (vgl. BAG vom 19.02.2003 - 4 AZR 11/02 - NZA 2004, 54).
  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 431/04

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2004 - 16 Sa 368/03 - wird zurückgewiesen.
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